NOA Health · Stand: 06.09.2026
NOA Health GmbH, Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Website noa.health (die „Website“), der NOA App (die „App“) sowie für alle über Website und App angebotenen und vermittelten Leistungen (zusammen die „NOA Plattform“). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der NOA Health GmbH, Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 805619, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Claire Coffey, Mathis Limmeroth und Luca Brezing („NOA“), und dem Nutzer in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Kontakt: NOA Health GmbH, Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart, E-Mail: info@noa-health.de.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Für Angebote gegenüber Unternehmen gelten gesonderte Bedingungen.
(4) Die Nutzung der NOA Plattform setzt voraus, dass der Nutzer diesen AGB zustimmt. Die Zustimmung erfolgt durch Anklicken eines entsprechenden Feldes im Rahmen der Registrierung bzw. Buchung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website und in der App jederzeit abrufbar.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NOA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Leistungen von NOA
(1) NOA betreibt eine Plattform für präventive Gesundheitsdiagnostik. Über die Website können Nutzer das NOA Core-Abo abschließen sowie Zusatzpakete, Retest-Upgrades und Zusatzleistungen buchen. Die App dient insbesondere der Durchführung der Gesundheits-Anamnese, der Anzeige von Testergebnissen, berechneten Werten und ärztlichen Befunden sowie dem Hochladen bereits vorhandener Laborergebnisse.
(2) Core-Abo. Gegenstand des NOA Core-Abos ist je Vertragsjahr ein Core-Bluttest, bestehend aus der Blutentnahme an einem Partnerstandort und der Analyse des in der Leistungsbeschreibung festgelegten Biomarker-Panels („Core-Panel“) durch ein externes Fachlabor. Die Nutzung der App zur Anzeige und Auswertung der Ergebnisse ist während der Vertragslaufzeit im Core-Abo enthalten und wird nicht gesondert berechnet. Der Umfang des Core-Panels und der in der App bereitgestellten Funktionen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung. Der Core-Bluttest ist innerhalb des jeweiligen Vertragsjahres durchzuführen; ein nicht in Anspruch genommener Core-Bluttest verfällt mit Ablauf des Vertragsjahres, sofern NOA die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat.
(3) Zusatzpakete. Nutzer mit Core-Abo können gegen gesondertes Entgelt ein oder mehrere Zusatzpakete buchen (derzeit Performance, Hormonbalance, Lipoprotein(a) und Omega-3). Ein Zusatzpaket erweitert das Core-Panel um die in der Leistungsbeschreibung genannten Biomarker und wird mit dem Core-Bluttest des jeweiligen Vertragsjahres aus derselben Blutprobe analysiert. Zusatzpakete können zusammen mit dem Abschluss des Core-Abos sowie, soweit NOA dies anbietet, vor Beginn eines weiteren Vertragsjahres gebucht werden. Zusatzpakete setzen ein aktives Core-Abo voraus und können nicht eigenständig gebucht werden.
(4) Retest-Upgrades. Nutzer mit Core-Abo können gegen gesondertes Entgelt ein Retest-Upgrade buchen. Das Retest-Upgrade berechtigt je Vertragsjahr zu der in der Leistungsbeschreibung genannten Anzahl zusätzlicher Bluttests („Retests“; derzeit wählbar zwei oder vier Retests je Vertragsjahr) zusätzlich zum Core-Bluttest. Ein Retest umfasst die Blutentnahme an einem Partnerstandort und die Analyse des in der Leistungsbeschreibung festgelegten, gegenüber dem Core-Panel reduzierten Retest-Panels. Zusatzpakete sind nicht Bestandteil eines Retests. Retests sind innerhalb des Vertragsjahres in Anspruch zu nehmen, für das sie gebucht wurden; eine Übertragung in das folgende Vertragsjahr findet nicht statt. NOA erinnert den Nutzer rechtzeitig vor Ablauf des Vertragsjahres an noch nicht in Anspruch genommene Retests. Retest-Upgrades können zusammen mit dem Abschluss des Core-Abos sowie, soweit NOA dies anbietet, vor Beginn eines weiteren Vertragsjahres gebucht werden; sie setzen ein aktives Core-Abo voraus und können nicht eigenständig gebucht werden.
(5) Zusatzleistungen. Nutzer mit Core-Abo können darüber hinaus gegen gesondertes Entgelt die ärztliche Befundung von Testergebnissen durch einen Partnerarzt buchen, wählbar jeweils je Bluttest. Die Befundung umfasst die Interpretation der Laborwerte in Kombination mit der über die App erhobenen Anamnese einschließlich konkreter Empfehlungen. Weitere Zusatzleistungen können in der Leistungsbeschreibung auf der Website ausgewiesen werden.
(6) NOA erbringt selbst keine medizinischen Leistungen. Blutentnahmen werden von unabhängigen Partnerstandorten, Laboranalysen von externen Fachlaboren und ärztliche Leistungen (Befundung, Telekonsultation) von unabhängigen Partnerärzten erbracht. Eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Partnerstandorte ist auf der Website und in der App abrufbar. Im Anschluss an eine Befundung vermittelt NOA dem Nutzer auf Wunsch lediglich die Möglichkeit, unmittelbar beim Partnerarzt eine Video-Sprechstunde (Telekonsultation) zu vereinbaren; Buchung, Durchführung und Abrechnung der Telekonsultation erfolgen ausschließlich zwischen Nutzer und Partnerarzt und sind nicht Gegenstand der Leistungen von NOA.
(7) Bucht der Nutzer keine ärztliche Befundung, beschränkt sich die Leistung auf die technische Bereitstellung des Laborberichts sowie der daraus berechneten Werte und automatisiert erzeugten Erläuterungen in der App. NOA erteilt in diesem Fall keine Diagnosen, Empfehlungen oder medizinische Beratung. Berechnete Werte und automatisiert erzeugte Erläuterungen (einschließlich KI-gestützter Auswertungen) sind keine ärztliche Beurteilung. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, auf die Ergebnisse zu reagieren und bei auffälligen Werten oder Beschwerden ärztlichen Rat einzuholen.
(8) Die NOA Plattform ist kein Notfalldienst und nicht für die Erkennung oder Behandlung akuter oder lebensbedrohlicher Zustände geeignet. In medizinischen Notfällen ist unverzüglich der Notruf 112 zu wählen.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragsstruktur
(1) Der Vertrag über die Nutzung der NOA Plattform kommt mit Abschluss der Registrierung zwischen NOA und dem Nutzer zustande.
(2) Der Abschluss des Core-Abos sowie die Buchung von Zusatzpaketen, Retest-Upgrades und Zusatzleistungen erfolgen ausschließlich über die Website. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ (oder einer gleichlautenden Beschriftung) gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail von NOA zustande. Zahlungen über die App finden nicht statt.
(3) Mit der Buchung einer ärztlichen Befundung kommt ein Behandlungsvertrag im Sinne des § 630a BGB unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partnerarzt zustande. Entsprechendes gilt für die Blutentnahme (Vertrag mit dem jeweiligen Partnerstandort) und die Laboranalyse (Vertrag mit dem jeweiligen Fachlabor). NOA wird nicht Partei dieser Verträge; die medizinische und rechtliche Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen Leistungserbringer.
(4) Telekonsultationen werden nicht über die NOA Plattform gebucht oder abgerechnet. Die Terminvereinbarung erfolgt über den externen Dienst Doctolib unmittelbar zwischen Nutzer und Partnerarzt; es gelten insoweit die Bedingungen von Doctolib und des Partnerarztes.
(5) Die Registrierung und Nutzung der NOA Plattform ist nur natürlichen Personen ab 18 Jahren und ausschließlich im eigenen Namen gestattet. Mit der Buchung bestätigt der Nutzer seine Volljährigkeit. Die Partnerstandorte sind berechtigt, Alter und Identität vor der Leistungserbringung anhand eines Ausweisdokuments zu überprüfen.
(6) Sämtliche Leistungen sind Selbstzahlerleistungen. Eine Abrechnung mit gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen durch NOA erfolgt nicht; eine Erstattung durch Kostenträger wird nicht zugesichert.
(7) Partnerstandorte und Partnerärzte können die Leistungserbringung aus medizinischen Gründen ablehnen oder abbrechen (z. B. wenn keine geeignete Vene auffindbar ist oder die entnommene Blutmenge nicht ausreicht). In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten; kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§ 4 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
(1) Das Core-Abo hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss („Vertragsjahr“).
(2) Wird das Core-Abo nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert es sich auf unbestimmte Zeit. Nach der Verlängerung kann der Nutzer das Core-Abo jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Jedes weitere Vertragsjahr im Sinne dieser AGB beginnt mit dem Jahrestag des Vertragsschlusses. Endet das Core-Abo nach der Verlängerung durch Kündigung vor Ablauf eines vollen Vertragsjahres, wird das jährlich im Voraus gezahlte Entgelt für dieses Vertragsjahr erstattet, soweit der Core-Bluttest dieses Vertragsjahres noch nicht in Anspruch genommen wurde; ist er bereits in Anspruch genommen worden, ist das Entgelt für das Vertragsjahr verdient und der Zugang zur App bleibt bis zum Ende des Vertragsjahres bestehen.
(3) Zusatzpakete und Retest-Upgrades laufen gekoppelt an das Core-Abo: Ihre Laufzeit endet jeweils mit dem laufenden Vertragsjahr des Core-Abos und verlängert sich mit diesem um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern der Nutzer das Zusatzpaket bzw. Retest-Upgrade nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres kündigt. Zusatzpakete und Retest-Upgrades können unabhängig vom Core-Abo gekündigt werden; die Kündigung des Core-Abos beendet zugleich alle Zusatzpakete und Retest-Upgrades.
(4) Die Kündigung kann über den Kündigungsbutton auf der Website („Verträge hier kündigen“) oder per E-Mail an info@noa-health.de erklärt werden. Textform genügt. NOA bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Mit Beendigung des Core-Abos endet der Zugang zur App. Der Nutzer kann seine Testergebnisse und Befunde jederzeit während der Vertragslaufzeit über die Exportfunktion der App als PDF exportieren; NOA empfiehlt, dies vor Vertragsende zu tun. Auf Verlangen stellt NOA dem Nutzer seine Testergebnisse und Befunde auch nach Vertragsende innerhalb der gesetzlichen Fristen in einem gängigen Format zur Verfügung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der behandelnden Ärzte hinsichtlich der Behandlungsdokumentation (10 Jahre, § 630f BGB) bleiben unberührt.
(7) Zusatzleistungen nach § 2 Abs. 5 (insbesondere die ärztliche Befundung) sind Einzelleistungen ohne eigene Laufzeit; ihre Buchung setzt ein aktives Core-Abo voraus.
§ 5 Termine, Vorbereitung, Umbuchung, Stornierung
(1) Blutentnahmen finden nach vorheriger Terminbuchung an einem vom Nutzer gewählten Partnerstandort statt. Die Terminbuchung erfolgt im Buchungsprozess auf der Website oder über die App; das Entgelt für die zugrunde liegende Leistung ist bereits mit der Buchung entrichtet bzw. wird nach Maßgabe des § 7 abgerechnet.
(2) Gebuchte Termine können vom Nutzer jederzeit kostenlos verschoben oder storniert werden. Die Umbuchung erfolgt über die NOA Plattform oder per E-Mail an info@noa-health.de.
(3) Der Nutzer erscheint pünktlich zum gebuchten Termin und führt ein gültiges Ausweisdokument mit.
(4) Für die Aussagekraft einzelner Biomarker sind Vorbereitungshinweise zu beachten, die NOA dem Nutzer vor dem Termin in der App und per E-Mail mitteilt (insbesondere Nüchternheit vor der Blutentnahme sowie eine Blutentnahme am Vormittag für hormonabhängige Werte). Werden die Vorbereitungshinweise nicht eingehalten, können einzelne Werte nur eingeschränkt verwertbar sein; ein Anspruch auf eine kostenlose Wiederholung des Bluttests besteht in diesem Fall nicht.
§ 6 Anamnese und ärztliche Befundung
(1) Vor einer ärztlichen Befundung erhebt der Nutzer über die App eine Gesundheits-Anamnese. Die Anamnese ist Grundlage der ärztlichen Befundung. Der Nutzer ist verpflichtet, die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen; unvollständige oder unrichtige Angaben können die Qualität und Richtigkeit der Befundung beeinträchtigen und gehen insoweit nicht zulasten des Partnerarztes oder von NOA.
(2) Die ärztliche Befundung kann erst erstellt werden, wenn die Anamnese vollständig vorliegt. Liegt die Anamnese bei Eintreffen der Laborergebnisse noch nicht vor, erinnert NOA den Nutzer per E-Mail; bis zur Vervollständigung werden die Ergebnisse nicht an den Partnerarzt übergeben.
(3) Die Befundung erfolgt durch einen von NOA vermittelten Partnerarzt. Der Nutzer wird unverzüglich nach der Buchung über den ihm zugewiesenen Partnerarzt informiert und kann die Befundung bis zu deren Erstellung ohne Angabe von Gründen kostenlos stornieren (Erklärung in Textform genügt, z. B. an info@noa-health.de); in diesem Fall erfolgt keine Abbuchung des ärztlichen Honorars. Stehen mehrere Partnerärzte zur Verfügung, kann der Nutzer über den Support die Zuweisung eines anderen Partnerarztes verlangen.
(4) Die ärztliche Befundung wird durch den Partnerarzt erstellt und dem Nutzer in der App bereitgestellt. Inhalt und Empfehlungen der Befundung verantwortet ausschließlich der Partnerarzt.
(5) Im Anschluss an eine Befundung kann der Nutzer unmittelbar beim befundenden Partnerarzt eine Telekonsultation vereinbaren (§ 3 Abs. 4). Buchung, Durchführung und Abrechnung liegen ausschließlich beim Partnerarzt.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angezeigten Preise. Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Ärztliche Leistungen (insbesondere die Befundung) werden von den Partnerärzten als Heilbehandlung erbracht und sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Die Vergütung der Partnerärzte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); das jeweilige Honorar wird dem Nutzer vor der Buchung ausgewiesen.
(3) Zahlungen für ärztliche Leistungen erfolgen unmittelbar an den jeweiligen Partnerarzt über den Zahlungsdienstleister Stripe; die Zahlung wird technisch direkt auf dem Zahlungskonto des Partnerarztes ausgeführt. NOA ist zu keinem Zeitpunkt Empfänger dieser Zahlungen, zieht keine Forderungen der Partnerärzte ein und betreibt kein Mahnwesen.
(4) Wählt der Nutzer die ärztliche Befundung (jeweils je Bluttest), wird seine Zahlungsmethode über den Zahlungsdienstleister gespeichert. Das ärztliche Honorar wird erst abgebucht, wenn der Partnerarzt den jeweiligen Befund erstellt und seine Rechnung erteilt hat; hierzu erteilt der Nutzer im Rahmen der Buchung seine ausdrückliche Zustimmung. Bis zur Erstellung des Befundes kann die Befundung gemäß § 6 Abs. 3 kostenlos storniert werden; in diesem Fall erfolgt keine Abbuchung. Schlägt die Abbuchung fehl, erhält der Nutzer eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungslink; die Bereitstellung des Befundes bleibt hiervon unberührt.
(5) NOA unterstützt die Partnerärzte als Abrechnungshilfe bei der Erstellung ihrer Rechnungen; die Rechnung wird im Namen und im Auftrag des jeweiligen Partnerarztes erstellt und erst nach dessen Freigabe bereitgestellt. Der Nutzer willigt mit der Buchung ein, dass die für die Abrechnung erforderlichen Daten zu diesem Zweck an NOA übermittelt werden, und entbindet den Partnerarzt insoweit von der ärztlichen Schweigepflicht.
(6) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Checkout angezeigt.
(7) Die Entgelte für das Core-Abo, Zusatzpakete und Retest-Upgrades sind jeweils jährlich im Voraus fällig und werden über die vom Nutzer hinterlegte Zahlungsmethode eingezogen.
(8) NOA kann die Entgelte für das Core-Abo, Zusatzpakete und Retest-Upgrades mit Wirkung für das jeweils folgende Vertragsjahr anpassen, soweit sich die Kosten für Laboranalysen, Blutentnahmen, Zahlungsabwicklung oder den Betrieb der App verändert haben, und zwar höchstens im Umfang der Kostenveränderung. NOA informiert den Nutzer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden der Preisänderung in Textform. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % gegenüber dem bisherigen Entgelt, kann der Nutzer den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen; hierauf weist NOA in der Mitteilung hin. Preissenkungen gibt NOA in gleicher Weise weiter.
(9) Rechnungen (einschließlich der Rechnungen der Partnerärzte) werden dem Nutzer in der App im Bereich „Dokumente“ bereitgestellt; über neue Rechnungen wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt.
§ 8 App: Registrierung, technische Voraussetzungen, Updates, Verfügbarkeit
(1) Die App steht für iOS (mindestens Version 16.4) zur Verfügung; eine Android-Version ist in Vorbereitung. Die jeweils aktuellen technischen Voraussetzungen sind im App Store bzw. bei Google Play angegeben. Vor Abschluss des Core-Abos wird der Nutzer auf die unterstützten Betriebssysteme hingewiesen.
(2) Die Nutzung der App setzt eine Registrierung und ein aktives Core-Abo voraus. Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und informiert NOA unverzüglich bei Verdacht auf unbefugte Nutzung seines Kontos.
(3) Über die Upload-Funktion kann der Nutzer bereits vorhandene Laborergebnisse in die App hochladen. Die Leistung von NOA beschränkt sich insoweit auf die Darstellung und Verwaltung der hochgeladenen Ergebnisse; eine inhaltliche Prüfung oder medizinische Bewertung durch NOA erfolgt nicht, sofern der Nutzer keine ärztliche Befundung bucht.
(4) NOA stellt während der Vertragslaufzeit die für die vertragsgemäße Nutzung der App erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates bereit und informiert den Nutzer hierüber (§ 327f BGB). Installiert der Nutzer eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb angemessener Frist, haftet NOA nicht für Mängel, die allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen sind.
(5) NOA strebt eine durchgehende Verfügbarkeit der App an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten notwendiger Wartungs- und Sicherungsarbeiten; NOA hält daraus resultierende Einschränkungen so gering wie möglich.
§ 9 Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer macht bei Registrierung, Buchung und Anamnese vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und hält diese aktuell.
(2) Die Registrierung und Nutzung ist nur im eigenen Namen gestattet. Eine Registrierung für Dritte oder die Einsendung fremder Proben ist untersagt. Bei Verstößen oder sonstigem Missbrauch kann NOA das Konto sperren und Verträge aus wichtigem Grund kündigen.
(3) Inhalte der NOA Plattform dürfen nur für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ohne Zustimmung von NOA ist untersagt.
(4) Der Nutzer unterlässt alles, was die Funktionsfähigkeit der NOA Plattform beeinträchtigen kann, insbesondere das Einbringen von Schadsoftware, automatisiertes Auslesen sowie Versuche unberechtigten Zugriffs.
§ 10 Gesundheitsbezogene Hinweise
(1) Die Inhalte der NOA Plattform (z. B. Artikel, Beschreibungen von Biomarkern und Referenzbereichen, berechnete Scores und automatisiert erzeugte Erläuterungen) dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine medizinische Beratung dar und ersetzen keine Untersuchung, Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt.
(2) Testergebnisse ohne ärztliche Befundung sind keine Diagnose. Nutzer, die an einer Erkrankung leiden oder Beschwerden haben, sollten unabhängig von den Testergebnissen ärztlichen Rat einholen.
(3) Einzelne Biomarker haben je nach Geschlecht, Alter, Tageszeit der Blutentnahme oder Medikation eine eingeschränkte Aussagekraft. NOA weist in der Leistungsbeschreibung und in der App auf solche Einschränkungen hin.
(4) Das Angebot von NOA dient der Prävention und ist nicht auf die Erkennung oder Behandlung akuter Erkrankungen ausgelegt.
§ 11 Änderungen der Dienste
(1) NOA kann die NOA Plattform ändern oder weiterentwickeln, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht (z. B. Anpassung an eine neue technische Umgebung, gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, Verbesserung der Sicherheit, Weiterentwicklung von Funktionen) und die Änderung dem Nutzer zumutbar ist. Dem Nutzer entstehen durch solche Änderungen keine zusätzlichen Kosten.
(2) NOA kann die Zusammensetzung des Core-Panels, der Zusatzpakete und des Retest-Panels mit Wirkung für das folgende Vertragsjahr anpassen, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht (insbesondere Änderungen der Verfügbarkeit oder Methodik einzelner Analysen bei den Fachlaboren, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Aussagekraft einzelner Biomarker, gesetzliche oder regulatorische Anforderungen) und der Gesamtwert der Leistung für den Nutzer nicht wesentlich gemindert wird. Der Wegfall eines Biomarkers wird nach Möglichkeit durch einen gleichwertigen Biomarker ausgeglichen. NOA informiert den Nutzer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform; der Nutzer kann den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen.
(3) Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit wesentlicher Funktionen der App mehr als nur unerheblich, informiert NOA den Nutzer rechtzeitig vorab in Textform; die gesetzlichen Rechte des Nutzers (§ 327r BGB) bleiben unberührt.
§ 12 Haftung
(1) NOA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NOA nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von NOA für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Leistungen der Partnerärzte, Partnerstandorte und Fachlabore, mit denen der Nutzer eigenständige Verträge schließt (§ 3 Abs. 3), haftet ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer. Die Haftung von NOA für eigenes Verschulden bei der Auswahl dieser Partner bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) NOA verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers, einschließlich Gesundheitsdaten, ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, abrufbar unter noa.health/datenschutz. Gesundheitsdaten werden nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage verarbeitet.
(2) Zur Leistungserbringung setzt NOA sorgfältig ausgewählte Dienstleister ein, insbesondere für Labor- und Logistik-Infrastruktur, KI-gestützte Auswertungen sowie Zahlungsabwicklung; die Empfänger und Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Für die Datenverarbeitung durch Partnerärzte, Partnerstandorte, Fachlabore und Doctolib gelten zusätzlich deren jeweilige Datenschutzhinweise.
§ 14 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen mit NOA ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1, die auch das Muster-Widerrufsformular enthält.
(2) Verlangt der Nutzer ausdrücklich, dass NOA mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, insbesondere indem er einen Termin zur Blutentnahme innerhalb der Widerrufsfrist bucht, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen. Hauptleistung des Core-Abos ist der Core-Bluttest; die Nutzung der App ist eine im Entgelt enthaltene, nicht gesondert berechnete Begleitleistung. Ist der Core-Bluttest zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits durchgeführt (Blutentnahme erfolgt), ist die Hauptleistung des Vertragsjahres vollständig erbracht. Entsprechendes gilt für Zusatzpakete, deren Analyse bereits erfolgt ist, und für bereits durchgeführte Retests.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn NOA die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch NOA verliert.
(4) Für Behandlungsverträge mit Partnerärzten besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB).
§ 15 Empfehlungsprogramm
(1) NOA kann ein Empfehlungsprogramm anbieten („Freunde werben Freunde“). Teilnahmeberechtigt sind Nutzer mit aktivem Core-Abo. Der Nutzer erhält hierzu einen persönlichen Empfehlungslink bzw. -code.
(2) Eine Prämie wird gewährt, wenn eine geworbene Person über den Link oder Code erstmalig ein NOA Core-Abo abschließt, das Core-Abo nicht innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen wird und das Entgelt vollständig gezahlt ist. Art und Höhe der Prämie sowie eines etwaigen Vorteils für die geworbene Person ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Angaben auf der Website bzw. in der App; die Prämie bezieht sich ausschließlich auf das Core-Abo, nicht auf Zusatzpakete, Retest-Upgrades oder Zusatzleistungen. Die Auszahlung bzw. Gutschrift erfolgt frühestens 30 Tage nach Abschluss durch die geworbene Person. Der Auszahlungsweg (z. B. PayPal) sowie ein etwaiger Mindestauszahlungsbetrag ergeben sich aus den Programmangaben auf der Website bzw. in der App; hierfür kann die Angabe eines Auszahlungskontos durch den Nutzer erforderlich sein.
(3) Unzulässig sind insbesondere: die Werbung über eigene Zweitkonten (Selbstwerbung), die Veröffentlichung des Links oder Codes auf Coupon- oder Rabattportalen, bezahlte Werbung mit dem Link sowie unaufgeforderte Nachrichten an unbekannte Personen (Spam). Bei Verstößen sowie bei Prämien, die durch Täuschung oder Missbrauch erlangt wurden, kann NOA Prämien verweigern oder zurückfordern und den Nutzer vom Programm ausschließen.
(4) NOA kann das Empfehlungsprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; bereits verdiente Prämien bleiben unberührt. Prämien können steuerpflichtig sein; die Versteuerung obliegt dem Nutzer.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
NOA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 17 Änderung der AGB
(1) NOA kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht (insbesondere Anpassung an gesetzliche oder regulatorische Anforderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Weiterentwicklung der Dienste, Schließung von Regelungslücken) und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Preise sind auf diesem Weg ausgeschlossen; für Preisänderungen gilt ausschließlich § 7 Abs. 8, für Änderungen der Panels § 11 Abs. 2.
(2) NOA informiert den Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform über die beabsichtigten Änderungen und hebt die geänderten Regelungen hervor. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge weist NOA in der Mitteilung gesondert hin. Der Nutzer kann bis zum Inkrafttreten der Änderungen außerdem jederzeit kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anlage 1: Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular findest du im Footer unter „Widerruf".